2G Regeln für die Veranstaltungen:
13.11.2021 Eröffnung
29.01.2022 Kostümsitzung
18.02.2022 Weiberfastnacht
20.02.2022 Kinderfastnacht
Der Geselligkeitsverein Künzell e.V. wird die drei oben genannten Veranstaltungen unter den 2G Regeln durchführen.
Dies bedeutet dass am Eingang nicht nur die Eintrittskarte sondern auch ein Nachweis über eine vollständige Impfung (letzter Impfung liegt mind. 2 Wochen zurück) oder ein Nachweis über die Genesung (Genesung nicht älter als 6 Monate) überprüft werden. Nach der Einlasskontrolle müssen dann keine Masken mehr getragen werden.
Die 2G Regeln betreffen alle Personen ab 12 Jahren. Unter 12 Jahren hat das Testheft der Schule Gültigkeit. Kinder die noch keine 6 Jahre alt sind, sind vom Testen befreit.
Bitte berücksichtigen Sie auch dass der Einlass dieses Jahr bereits 30 Minuten früher beginnt, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Update 06.11.2021 Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bislang unter 12 Jahren) an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen mit 2G-Regelung betreten. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test, bei Schülerinnen und Schülern also beispielsweise das Testheft.
3 Regeln für die Veranstaltungen:
15.01.2022 Rathaussturm
27.02.2022 Karnevalistischer Frühschoppen
Diese beiden Veranstaltungen sind Außenveranstaltungen. Hier möchten wir Sie bitten auf den Toiletten und in den Innenräumen eine Maske zu tragen.
Wer Symptome einer Erkältung aufweist, den möchten wir bitten nicht die Veranstaltungen zu besuchen.