Liebe Vereinsmitglieder,
wir laden Euch herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des Geselligkeitsvereins Künzell 1964 e.V. am
Freitag, den 31.10.2021 um 18:01 Uhr im Landgasthof Reith
ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Totengedenken
- Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden mit Aussprache
- Bericht des Kassierers mit Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderung
- Bildung des Wahlausschusses
- Wahlen (ausgenommen 1. Vorsitzender, 3. Vorsitzender, 2. Kassierer)
- Anträge und Verschiedenes
- Ehrung der Jubilare
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anträge sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich (postalisch oder per E‑Mail ausreichend) dem Vorstand zuzuleiten.
Die Generalversammlung ist das höchste Gremium des Geselligkeitsvereins, weswegen die Teilnahme eines jeden Mitgliedes an dieser Versammlung sehr wichtig ist.
Wir bitten zudem, die Geltung der 3G-Regel zu beachten. Teilnehmen können nur Mitglieder, die sich mit einem negativen tagesaktuellen Test, einer Genesenenbescheinigung oder dem Impfnachweis ausweisen können.
Zudem bitten wir euch, bei Symptomen oder Verdacht auf Corona von der Veranstaltung fernzubleiben.
Gerne informieren wir euch in diesem Falle im Nachgang über den Ausgang der Jahreshauptversammlung.
Wir freuen uns auf Euch.
Der Vorstand des Geselligkeitsvereins Künzell